Verkehrsrecht | Fachanwalt André Mosler


Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht umfasst insbesondere das Verkehrsstrafrecht, das Recht der Ordnungswidrigkeiten bzw. Bußgeldrecht im Straßenverkehr, die Abwicklung von Schäden nach Unfällen, das Recht des Fahrzeugkaufs und das Fahrerlaubnisrecht.

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Recht der Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsübertretung nach einem sog. „geblitzt werden“. Sollten Sie persönlich mit einem entsprechenden Vorwurf konfrontiert sein, sollten Sie nach der Übersendung eines Anhörungsbogens oder bei Fragen von Ermittlungsbeamten in der Regel zunächst von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen bzw. keinerlei Angaben machen und unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es gilt dann nach einer anwaltlichen Beratung in der Regel Akteneinsicht zu beantragen, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.

Das weitere Vorgehen hängt häufig von der Qualität eines ggf. in der Akte vorhandenen Lichtbildes, von dem Vorhandensein eines gültigen Eichscheins des Geschwindigkeitsmessgeräts und einer Schulungsbescheinigung des Messbeamten ab. Bei einer Geschwindigkeitsmessung kommen verschiedene Messgeräte zum Einsatz (z. B. Radarmessgeräte: Multanova VR 6 F, Traffipax-Speedophot bzw. Microspeed 09, Radar-Pistole Speed-Control, stationäre Messgeräte: Truvelo M 4 Quadrat, Traffiphot-S, Lichtschranken der Firma ESO: ESO 1,0 und das ESO 3,0. Möglich ist, dass das Messverfahren fehlerhaft ist und deshalb die Geschwindigkeitsmessung nicht zu Ihren Lasten verwertbar ist. Bei Messungen mit Geräten der Firma ESO kann möglicherweise nicht ausgeschlossen werden, dass statt des abgebildeten Fahrzeugs ein zweites, z.B. ein Motorrad die Messung ausgelöst hat, wenn das Foto nicht die gesamte Fahrbahnbreite abbildet.

Geschwindigkeitsmessung: Drohen Bußgelder kann ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht helfen.
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Außer bei den Lasermessungen stellt sich möglicherweise auch die Frage, ob das Gerät infolge eines Defektes zu spät auslöst und die Geschwindigkeitsüberschreitung dem falschen Fahrzeug zuordnet, wenn auf dem Foto mehrere Fahrzeuge abgebildet sind. Bei entsprechenden Anhaltspunkten kann die Verwertbarkeit des zugehörigen Messfotos und/oder die Messung durch einen Sachverständigen überprüft werden. Zu prüfen ist auch, ob wegen Verjährung keine Verfolgung der Ordnungswidrigkeit mehr möglich ist. Das Ziel meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist es, ein Bußgeld und die Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister zu verhindern oder die Anordnung eines Fahrverbotes zu vermeiden. Als europäischer Rechtsanwalt werde ich – falls erforderlich auch in Zusammenarbeit mit ausländischer Kollegen – auch bei dem Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung in Österreich oder den Niederlanden tätig.

Führerscheinentzug: Bei 8 Punkten in Flensburg ist es soweit.
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Verkehrsstrafrecht

Im Verkehrsstrafrecht verteidige ich Sie bei Beschuldigungen wegen Straftaten wie der „Unfallflucht“ bzw. dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort, der Trunkenheit im Verkehr, der fahrlässigen Körperverletzung, der Nötigung oder der Verkehrsgefährdung. Häufig gilt es, möglicherweise den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern oder einen sichergestellten/beschlagnahmten Führerschein aushändigen zu lassen. Mit einer Verkehrskontrolle beginnt in der Regel ein Verfahren wegen Alkohol oder Drogen am Steuer. Vermuten die Polizeibeamten hierbei eine Straftat, werden Ermittlungen eingeleitet: Die Personalien werden festgestellt.

Es wird zum Alkoholkonsum oder Drogenkonsum befragt. Gegebenenfalls folgt eine Aufforderung zu einem Koordinationstest. Besteht ein hinreichender Verdacht, wird zum Bluttest aufgefordert und es folgt ggf. eine Beschlagnahme des Führerscheins. Bei der Befragung durch die Polizei sollten Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren ohne anwaltliche Vertretung grundsätzlich Ihre Rechte wahrnehmen: Schweigen Sie zu den Vorwürfen und führen Sie auch keinen Koordinationstest durch.

Eine Äußerung zur Sache ist – wenn überhaupt – erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte durch Ihren anwaltlichen Vertreter angezeigt. Sie müssen zwar eine Blutentnahme dulden, sie sollten aber eine Zustimmung zur Entnahme der Blutprobe verweigern. Denn es bedarf grundsätzlich einer richterlichen Anordnung für die Entnahme einer Blutprobe außer es liegt Gefahr im Verzug vor. Es besteht keine Verpflichtung, einer Vorladung durch die Polizei zu folgen oder in einem Anhörungsbogen Angaben zur Tat zu machen.

Recht des Fahrzeugkaufs

Im Recht des Fahrzeugkaufs liegt mein Schwerpunkt im Sachmangelrecht. Der Käufer einer Sache hat grundsätzlich einen Anspruch auf Erhalt eines Fahrzeugs ohne einen Sachmangel. Liegt dennoch an einem Fahrzeug ein Sachmangel vor, hat der Käufer einen Anspruch auf Nacherfüllung. Der Käufer kann bei der Nacherfüllung zwischen einer Nachbesserung und einer Neulieferung wählen. Der Verkäufer kann die Wahl des Käufers aber ablehnen, wenn die Wahl im Gegensatz zu der anderen Alternative unverhältnismäßig ist. Sollte keine Nacherfüllung in Betracht kommen, gibt dem Käufer § 441 Abs. 1 BGB die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Eine Minderung des Kaufpreises ist gegenüber dem Vertragspartner zu erklären und es ist der Minderungsbetrag anzugeben, der in der Regel zu schätzen ist.

Der Rücktritt vom Vertrag setzt wie die Minderung aber grundsätzlich das Scheitern der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) voraus, weshalb der Käufer dem Verkäufer hierfür grundsätzlich hierzu eine Frist zu setzen hat. Versäumt der Käufer eine Fristsetzung und wird das Fahrzeug anderweitig repariert, verliert der Käufer in der Regel sein Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Nur ausnahmsweise ist die Fristsetzung §§ 323 Abs. 2, 440 BGB entbehrlich, wenn der Käufer die Nacherfüllung verweigert, die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar ist. Die Nacherfüllung gilt grundsätzlich schon nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Das Erfordernis einer Fristsetzung scheidet auch dann aus, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Voraussetzung für den Rücktritt ist ein erheblicher Mangel.

Liegt ein erheblicher Mangel und ein Verschulden des Verkäufers vor, kann der Käufer auch Schadensersatz fordern. Unterschieden wird dabei zwischen dem „kleinen Schadensersatz“ und dem „großen Schadensersatz“. Der Käufer kann das Fahrzeug bei dem „kleinen Schadensersatz“ behalten, der dem Käufer auch bei unerheblichen Mängeln zusteht. Dabei kann er – wie bei der Minderung – den Minderwert des Fahrzeugs in Ansatz bringen und bestimmte unmittelbar in Zusammenhang mit dem Mangel an dem Fahrzeug stehende Vermögensschäden geltend machen. Beim „großen Schadensersatz“ erfolgt eine Rückabwicklung des Kaufvertrages und der Käufer kann verlangen, so gestellt zu werden, als ob kein Mangel an dem Fahrzeug vorhanden wäre. Stattdessen kann der Käufer auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß § 284 BGB verlangen.

Regulierung von Unfallschäden

Nach einem Autounfall oder einem Motorradunfall übernehme ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht in Fulda, Kassel und bundesweit für Sie die Kommunikation mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer und den anderen Unfallbeteiligten bei der Regulierung von Unfallschäden. Bei den Folgen eines Verkehrsunfalls kann es sich um einen Sachschaden und/oder einen Personenschaden oder einen Todesfall handeln. Der gegnerische Haftpflichtversicherer ersetzt beispielsweise folgende Sach- bzw. Sachfolgeschäden: Reparaturkosten (konkrete Abrechnung nach einer Reparatur des Fahrzeugs oder fiktive Abrechnung (ohne zu reparieren) oder alternativ unter gewissen Voraussetzungen den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes (Wiederbeschaffungsaufwand), An- und Abmeldekosten, Abschleppkosten, Finanzierungskosten, Kosten für den Mietwagen, Nutzungsausfall (für die Dauer des unfallbedingten Entzugs der Nutzung des Fahrzeugs), Kosten für den Sachverständigen, Unkostenpauschale und Wertminderung.

Werden Personen verletzt, sind u. a. folgende Schadensersatzpositionen erstattungsfähig: Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfallschaden bei Arbeitnehmern und Erwerbsschaden bei Selbständigen, Mehrbedarfsschaden. In Ansatz gebracht werden können ggf. auch materielle Nachteile in Form von Mehraufwendungen für Versicherungsprämien, Hinderung an der Erbringung von Eigenleistungen beim Hausbau oder Trübung der Heiratsaussichten. Im Falle des Todes sind auch die Beerdigungskosten erstattungsfähig.

Der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers ist bei einem alleinigen Verschulden des Unfallgegners in der Regel verpflichtet, den Rechtsanwalt des Geschädigten und damit dessen Anwaltskosten zu zahlen. Häufig stimmt aber die Zahlung des Haftpflichtversicherers nicht mit dem Ihnen zustehenden Schadensersatz überein.

Fahrerlaubnisrecht

Im Fahrerlaubnisrecht geht es in der Regel um eine Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde wegen einer Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug, Gefährdung der Fahrerlaubnis aufgrund von Krankheit und um das Führen eines Fahrtenbuchs. Spätestens führt die Anordnung eines fachärztlichen Gutachtens oder sogar einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU oder „Idiotentest“ genannt) zu einem dringenden Bedarf für eine anwaltliche Beratung.